Für alle überraschend hat die Heubeck-Richttafeln GmbH am 20. Juli 2018 neue Heubeck-Richttafeln 2018 G veröffentlicht. Die Entwicklung dieser neuen Tafeln ist getrieben von einer Modifizierung des Anstiegs der Lebenserwartung auf Grund der Angleichung bei Männern und Frauen und der erstmaligen Berücksichtigung von sozioökonomischen Faktoren, hier insbesondere die Korrelation mit der Rentenhöhe. 

Wir gehen bis auf weiteres davon aus, dass auch diese Sterbetafeln von der Finanzverwaltung mittels eines BMF-Schreibens für die Berechnung der Pensions- und ähnlicher Rückstellungen anerkannt werden.

Für die  steuerliche Anwendung erwarten wir zum 31.12.2018 ein Wahlrecht bei der erstmaligen Anwendung (also 31.12.2018 oder 31.12.2019) und eine Dreijahresverteilung des auf die Erhöhung fallenden Aufwands. Steuerlich werden die Veränderungen zu den bisherigen Richttafeln deutlich geringer ausfallen, als dies bei der Umstellung im Jahre 2005 der Fall war. Laut Heubeck sind Erhöhungen zwischen 0,8 %und 1,5 % zu erwarten.

In der deutschen Handelsbilanz wird es wahrscheinlich keine Aufwandsverteilung geben. Zum 31.12.2018 wird ein einmaliger zusätzlicher Aufwand von 1,5 % bis zu 2,5 % erwartet.

Bei FAS und IAS werden die Auswirkungen in der Größenordnung des HGB liegen, hier jedoch nicht aufwandswirksam, sondern es kommt zu einem entsprechenden OCI-Effekt und muss gesondert dargestellt werden (annahmebedingter versicherungsmathematischer Verlust oder beispielsweise „actuarial loss arising from changes in demographic assumptions“).

Ab September bieten wir Alternativberechnungen zur Bestimmung der individuellen Auswirkungen  bei Ihrem Unternehmen an.

Auch wenn es wieder einmal so aussieht, als wenn eine steigende Lebenserwartung (die recht elegant durch ein Kapitalwahlrecht begrenzt werden kann) die Kostenentwicklung bei der bAV dominiert, sollten andere wichtige Baustellen in der bAV nicht aus den Augen verloren werden:

  • richtige Gestaltung des freien Cash Flows für die zukünftigen Rentenzahlungen
  • Mitarbeiterbeteiligung bei der Finanzierung eines angemessenen Versorgungsniveaus
  • einheitliche Versorgungssyteme
  • aktuelle Informationen für Unternehmen und Mitarbeiter
  • Organisation und Digitalisierung der Verwaltungsaufgaben

Für Fragen hierzu oder darüber hinaus stehen wir selbstverständlich jederzeit zur Verfügung und halten Sie auf dem Laufenden.