Das Bundesarbeitsgericht hat sich (ausweislich zweier Pressemitteilungen) in aktuellen Entscheidungen vom 19.03.2019 mit dem Thema Urlaubsanspruch in der Freistellung befasst. Unter dem Aktenzeichen 9 AZR 362/18 hat das Gericht bestätigt, dass der Urlaubsanspruch in der Elternzeit anteilig gekürzt werden darf. Die gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen europäisches Recht.

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2018 gleich mehrere Fälle zu entscheiden, welche Einschränkungen bei der Witwen-/Witwerrente zulässig sind. Nun wurde ein weiteres Urteil zur Mindestehedauer gesprochen. Wir werfen einen kurzen Blick auf das vergangene Jahr in der Rechtsprechung der Hinterbliebenversorgung.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit einem Jahr in Kraft und seit Jahresbeginn finden die neuen Regelungen zu dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung Anwendung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Hierzu gibt das neue Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (SV-Rundschreiben) vom 21.11.2018 wichtige Hinweise für die praktische Umsetzung, die Theorie und Praxis in den zurückliegenden Monaten haarklein umtrieb.

Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz - 0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt.

Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2019 zugestimmt. Die Änderungen und Beitragssätze treten damit wie erwartet in Kraft. Zu erwähnen ist insb. die ab 2019 wieder paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

PSV-Beitrag für 2018: 2,1 Promille

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2018 einen Beitrag in Höhe von 2,1 ‰. Die Beitragsfestsetzung gab der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung am 13. November bekannt. Im Vorjahr  betrug der Beitragssatz noch 2,0 ‰. Trotz der leichten Anhebung befinden sich die Kosten der Insolvenzsicherung von Betriebsrentenansprüchen damit auch in 2018 unterhalb des langjährigen Durchschnitts von 2,8 ‰.

BMF-Schreiben vom 19.10.2018 – IV C 6 – S 2176/10004 - Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG

Bekanntermaßen wurden für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen überraschend Ende Juli neue Sterbetafeln (Heubeck-Richttafeln 2018 G – siehe PBG-Info vom 27.07.2018) veröffentlicht. Noch überraschender wurden sie Ende September wieder zurückgenommen und dann überarbeitet, Anfang Oktober erneut veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Referentenentwurf über die maßgebenden Rechengrößen in der Sozialversicherung im Jahr 2019 veröffentlicht. Die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung soll 2019 auf 80.400 € (West) bzw. 73.800 € (Ost) steigen.

Die einen oder anderen Presseberichte über den gerade veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.06.2018 (1 BvR 100/15, 1 BvR 249/15) erwecken bei flüchtiger Lektüre den Eindruck, das Gericht hätte in einem großen Wurf Millionen von Betriebsrentnern von Sozialabgaben befreit. Das ist allerdings nicht der Fall. Eine Ungleichbehandlung bei der beitragsrechtlichen Behandlung privat fortgetführter Pensionskassenzusagen wurde jedoch beseitigt.

Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017 hatte die FDP ihre Absicht schon formuliert: “Wir wollen die steuer- und handelsrechtliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen angleichen.” Mit einer Kleinen Anfrage vom 29.06.2018 hat die FDP-Fraktion dann konsequenterweise der Bundesregierung einige inquisitorische und tiefgehende Fragen gestellt.