Die überwiegenden Versorgungsregelungen der betrieblichen Altersversorgung sehen die Gewährung einer betrieblichen Invalidenrente erst ab Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor. Gegenstand gerichtlicher Prüfung sind dann regelmäßig zwei Fragen...

Am 29.11.2023 sind die zum 1. Januar 2024 in Kraft tretenden neue Rechengrößen in der Sozialversicherung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit werden die erwarteten Änderungen aus dem Referentenentwurf des BMAS aus September 2023 umgesetzt.

Kaum ein anderer Parameter ist bei Bewertung und Bilanzierung von Verpflichtungen so wichtig wie der Rechnungszins. In den letzten Monaten des Jahres sind zwei aktuelle Entwicklungen zum Rechnungszins bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der deutschen Steuerbilanz und der deutschen Handelsbilanz besonders erwähnenswert.

Hier finden sie die relevanten Dokumente zur Anforderungsaktion 2023:

Als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) informiert der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz für 2023. Der Beitrag im Jahr 2022 lag bei 1,8 ‰ und aktuell geht der PSV davon aus, dass er im Jahr 2023 im Bereich von 2,0 ‰ und somit weiterhin im Mittel der letzten zehn Jahre liegen wird.

Zum 1. Januar 2023 sind neue Rechengrößen in der Sozialversicherung in Kraft getreteten. Damit werden die erwarteten Änderungen aus dem Referentenentwurf des BMAS aus September 2022 umgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steigt um 250 € im Monat auf 7.300 € bzw. 87.600 € im Jahr.

Als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) informiert der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz für 2022. Der Beitrag im Jahr 2021 lag bei 0,6 ‰ und aktuell geht der PSV davon aus, dass er in 2022 höher ausfallen wird, aber sein langjähriges Mittel von 2,7 ‰ nicht überschreiten werde.

Seit der zweiten Jahreshälfte 2021 ist die Inflation zurückgekehrt. Im Dezember war ein Preisanstieg von 5,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Die Verbraucher spüren den Preisanstieg insbesondere bei den Energiekosten. Auch Unternehmen sind von der steigenden Inflation betroffen. Aus der Inflation können sich auch Mehrbelastungen in der betrieblichen Altersversorgung ergeben.

Ein weiteres von der Corona-Pandemie geprägtes Jahr geht zu Ende. Es sind noch wenige Tage bis zu dem für die allermeisten Unternehmen maßgeblichen Bilanzstichtag des 31.12. Dann werden die Bücher geschlossen und das Geschäft beginnt von vorne. Die Unsicherheit bringende Pandemie hingegen dauert wohl noch eine Weile an. Wir werfen einen Blick zurück auf das bAV-Jahr 2021

Am 06.12.2021 ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung vom 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit werden die erwarteten Änderungen der Rechengrößen aus dem Entwurf des BMAS aus September zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sinkt wie angekündigt um 50 € im Monat auf 7.050 € bzw. 84.600 € im Jahr.