Der Bundesrat hat der Verordnung über maßgebende Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2019 zugestimmt. Die Änderungen und Beitragssätze treten damit wie erwartet in Kraft. Zu erwähnen ist insb. die ab 2019 wieder paritätische Finanzierung des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Der Zusatzbeitrag beträgt durchschntittlich 0,9 % und geht damit um 0,1 Prozentpunkt zurück, wird aber kassenindividuell festgelegt. Auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherungen sinkt auf 2,5 %. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt allerdings im gleichen Maße um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 %.


Wir haben die Beitragsbemessungsgrenzen der verschiedenen Säulen der Sozialversicherung sowie die Beitragssätze für 2018 und 2019 tabellarisch zusammengestellt (PDF):