Zum 1. Januar ist es in Kraft getreten, in weiten Teilen wird es erst künftig Wirkung entfalten. Doch teils hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz schon heute praktische Auswirkungen, insbesondere in steuerlichen Fragen. Habe ich als Unternehmen Anspruch auf den bAV-Förderbetrag? Muss ich bereits einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung der Beschäftigten gewähren? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Fragen- und Antwortkatalog in der neuesten bAV-Info.