Manchmal steckt der Teufel im Detail: Bei der verspäteten Zahlung von Versorgungsleistungen können Verzugszinsen anfallen. Die Bestimmung der Zinshöhe ist abhängig vom halbjährlich von der Bundesbank ermittelten Basiszins. Dieser bleibt auch im Januar 2018 weiter unverändert bei -0,88 %. Mehr dazu in nachstehender PBG bAV-Info