Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) erhebt für 2017 einen Beitrag in Höhe von 2,0 ‰. Dies gibt der Verein als gesetzlicher Träger der Insolvenzsicherung in einer Pressemitteilung vom 8. November 2017 bekannt. Bemessungsgrundlage sind die steuerlichen Rückstellungen für gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und Renten. Mehr erfahren Sie im nachstehenden PDF.