Service für die betriebliche Altersvorsorge
und Zeitwertkonten

 

Die PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH ist seit mehr als 35 Jahren erfolgreich als Managementberatung für die betriebliche Altersvorsorge und für Zeitwertkonten tätig. Konzern- und produktunabhängig beraten wir Unternehmen aller Größen.


Ein weiteres von der Corona-Pandemie geprägtes Jahr geht zu Ende. Es sind noch wenige Tage bis zu dem für die allermeisten Unternehmen maßgeblichen Bilanzstichtag des 31.12. Dann werden die Bücher geschlossen und das Geschäft beginnt von vorne. Die Unsicherheit bringende Pandemie hingegen dauert wohl noch eine Weile an. Wir werfen einen Blick zurück auf das bAV-Jahr 2021

Am 06.12.2021 ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung vom 30.11.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit werden die erwarteten Änderungen der Rechengrößen aus dem Entwurf des BMAS aus September zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sinkt wie angekündigt um 50 € im Monat auf 7.050 € bzw. 84.600 € im Jahr.

Die Finanzverhaltung hat das BMF-Schreiben „Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung“ im Herbst erneut aktualisiert. Die neue Fassung des BMF-Schreiben vom 12.08.2021 ersetzt die vorigen BMF-Schreiben vom 06.12.2017 und vom 08.08.2019. Vier der zahlreichen Änderungen mit  besonderer Praxisbedeutung  stellen wir nachfolgend vor.

Der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersvorsorge, der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG), hat am 10. November bekanntgeben, den Beitragssatz für das Jahr 2021 auf 0,6 Promille festzusetzen. Damit liegt man deutlich unterhalb der im Sommer unter dem Eindruck der anhaltenden Corona-Pandemie erstellten Prognose, die von einem Beitragssatz von 2,8 Promille ausging.

Am 20. September 2021 hat das Bundeskabinett wie in jedem Jahr den Referentenentwurf „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2022“ des BMAS beschlossen. Doch dieses Jahr wurde der Kabinettsbeschluss mit Spannung erwartet. Schließlich enthielt der Entwurf die Senkung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West). Das gab es seit 1957 nicht mehr.

Gemäß § 1a Abs. 1a BetrAVG sind die Arbeitgeber verpflichtet, für Entgeltumwandlungen ihrer Mitarbeiter:innen zu Gunsten einer Direktversicherung einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds ‒ die sogenannten versicherungsförmigen Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung ‒ einen Zuschuss zu leisten.

Die Zuschusspflicht ist rechtlich verbindlich und kann nur durch einen Tarifvertrag ausgeschlossen oder geändert werden.


Unsere Dienstleistungen

Versicherungsmathematische Gutachten

Die PBG erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur Ermittlung des Rückstellungswertes für Pensionzusagen und ähnlichen Verpflichtungen nach nationaler und internationaler Rechnungslegung - aktuariell und verständlich dargestellt.

HGB nach BilMoG, Steuerbilanz, IFRS (IAS), US-GAAP (FAS)

Managementberatung

Employer Branding, Compensation & Benefits, Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Mit uns gelingt die Implementierung Ihrer bAV-Strategie und die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben. Wir begleiten Sie bei der Konzipierung und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und behalten die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts der bAV im Auge.

Externe Durchführungswege und Versicherungslösungen

Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds: Wir beraten Sie kompetent und kümmern uns um die rechtssichere und reibungslose Umsetzung!

Zeitwertkonten

Flexibler Übergang in den Ruhestand, Familien- und Pflegezeiten, oder Sabbatical? Zeitwertkonten sind ein flexibles Instrument für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und positionieren Ihre Arbeitgebermarke mit klaren Vorteilen im Wettbewerb um Arbeitskräfte.