Service für die betriebliche Altersvorsorge
und Zeitwertkonten

 

Die PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH ist seit mehr als 35 Jahren erfolgreich als Managementberatung für die betriebliche Altersvorsorge und für Zeitwertkonten tätig. Konzern- und produktunabhängig beraten wir Unternehmen aller Größen.


Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV), der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, informiert seine Mitgliedsunternehmen turnusgemäß im Juli über das aktuelle Insolvenzgeschehen und den zu erwartenden Beitragssatz. Aktuell geht er von einem Beitragssatz unter 2,8 ‰  für 2021 aus. Die endgültige Festsetzung erfolgt im November. 2020 betrug der Beitrag 4,2 ‰.

Die PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH wird Teil des international tätigen Versicherungs- und Risikoexperten SÜDVERS aus Freiburg.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 22.09.2020 - 3 AZR 303/18 die Rechtmäßigkeit von doppelten Treuhandverhältnissen zur Sicherung von Anwartschaften der betrieblichen Altersversorgung (erneut) bestätigt. Im konkreten Fall ging es in höchster Instanz erstmals um eine so genannte doppelstöckige Treuhand. In der Urteilsbegründung wird außerdem die Exzedenten-Sicherung von nicht  gesetzlich insolvenzgeschützen Anwartschaften bekräftigt.

Der Basiszins nach § 247 BGB bleibt auch in 2021 weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz - 0,88 %. Dies veröffentlichte der Bundesanzeiger am 30.12.2020 (Mitteilung Nr. 1003/2020 vom 29.12.2020).

Das Jahr 2020 neigt sich großen Schrittes dem Ende entgegen und das all überragende Thema war und bleibt natürlich die Corona-Pandemie. So sehr, dass manches Thema der betrieblichen Altersvorsorge von Politik und Gesetzgebung gänzlich in Vergessenheit geraten sein mag, und wieder andere Themen nicht die Reichweite entfalten konnten, die sie verdient hätten. Doch was ist geschehen? Wir werfen einen Blick zurück.

Am 03.12.2020 ist die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung vom 30.11.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit werden die erwarteten Änderungen der Rechengrößen aus dem Entwurf des BMAS aus September zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steigt dann auf 85.200 € (West) bzw. 80.400 € (Ost).


Unsere Dienstleistungen

Versicherungsmathematische Gutachten

Die PBG erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur Ermittlung des Rückstellungswertes für Pensionzusagen und ähnlichen Verpflichtungen nach nationaler und internationaler Rechnungslegung - aktuariell und verständlich dargestellt.

HGB nach BilMoG, Steuerbilanz, IFRS (IAS), US-GAAP (FAS)

Managementberatung

Employer Branding, Compensation & Benefits, Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Mit uns gelingt die Implementierung Ihrer bAV-Strategie und die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben. Wir begleiten Sie bei der Konzipierung und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und behalten die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts der bAV im Auge.

Externe Durchführungswege und Versicherungslösungen

Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds: Wir beraten Sie kompetent und kümmern uns um die rechtssichere und reibungslose Umsetzung!

Zeitwertkonten

Flexibler Übergang in den Ruhestand, Familien- und Pflegezeiten, oder Sabbatical? Zeitwertkonten sind ein flexibles Instrument für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und positionieren Ihre Arbeitgebermarke mit klaren Vorteilen im Wettbewerb um Arbeitskräfte.