Service für die betriebliche Altersvorsorge
und Zeitwertkonten

 

Die PBG Pensions-Beratungs-Gesellschaft mbH ist seit mehr als 35 Jahren erfolgreich als Managementberatung für die betriebliche Altersvorsorge und für Zeitwertkonten tätig. Konzern- und produktunabhängig beraten wir Unternehmen aller Größen.


Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG), Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung, hat seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 vorgelegt. Die Zahl der Insolvenzen ist 2018 erneut zurückgegangen und sei so gering wie zuletzt in den 90er Jahren, schreibt der PSVaG in seiner aktuellen Pressemitteilung vom 10. Mai 2019.

Im Juli vergangenen Jahres wurden neue Richttafeln zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen veröffentlicht (RT 2018 G, überarbeitet im Oktober 2018). Für den Übergang auf neue Rechengrundlagen verlangt das Einkommensteuergesetz (§ 6a Abs. 4 Satz 2 EStG), dass ein sich daraus ergebender Unterschiedsbetrag auf mindestens drei Wirtschaftsjahre zu verteilen ist, sich also nicht sofort und in vollem Umfang auf die Höhe der Pensionsrückstellung auswirken darf. Der Bundesfinanzhof widersprach dieser Regelung nun in einem Fall.

Das Bundesarbeitsgericht hat sich (ausweislich zweier Pressemitteilungen) in aktuellen Entscheidungen vom 19.03.2019 mit dem Thema Urlaubsanspruch in der Freistellung befasst. Unter dem Aktenzeichen 9 AZR 362/18 hat das Gericht bestätigt, dass der Urlaubsanspruch in der Elternzeit anteilig gekürzt werden darf. Die gesetzliche Regelung verstoße nicht gegen europäisches Recht.

Das Bundesarbeitsgericht hatte 2018 gleich mehrere Fälle zu entscheiden, welche Einschränkungen bei der Witwen-/Witwerrente zulässig sind. Nun wurde ein weiteres Urteil zur Mindestehedauer gesprochen. Wir werfen einen kurzen Blick auf das vergangene Jahr in der Rechtsprechung der Hinterbliebenversorgung.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist seit einem Jahr in Kraft und seit Jahresbeginn finden die neuen Regelungen zu dem verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung Anwendung (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Hierzu gibt das neue Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger (SV-Rundschreiben) vom 21.11.2018 wichtige Hinweise für die praktische Umsetzung, die Theorie und Praxis in den zurückliegenden Monaten haarklein umtrieb.

Der Basiszins bleibt weiter unverändert. Seit Juli 2016 beträgt der halbjährlich von der Deutschen Bundesbank berechnete und bekanntgegebene Basiszinssatz - 0,88 %. Mit Hilfe des Basiszinssatzes wird auch der gesetzliche Verzugszins gemäß § 288 BGB bestimmt.


Unsere Dienstleistungen

Versicherungsmathematische Gutachten

Die PBG erstellt versicherungsmathematische Gutachten zur Ermittlung des Rückstellungswertes für Pensionzusagen und ähnlichen Verpflichtungen nach nationaler und internationaler Rechnungslegung - aktuariell und verständlich dargestellt.

HGB nach BilMoG, Steuerbilanz, IFRS (IAS), US-GAAP (FAS)

Managementberatung

Employer Branding, Compensation & Benefits, Sozialversicherungs- und Steuerrecht: Mit uns gelingt die Implementierung Ihrer bAV-Strategie und die Umsetzung tarifvertraglicher Vorgaben. Wir begleiten Sie bei der Konzipierung und Implementierung der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen und behalten die aktuelle Rechtsprechung des Arbeitsrechts der bAV im Auge.

Externe Durchführungswege und Versicherungslösungen

Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse oder Pensionsfonds: Wir beraten Sie kompetent und kümmern uns um die rechtssichere und reibungslose Umsetzung!

Zeitwertkonten

Flexibler Übergang in den Ruhestand, Familien- und Pflegezeiten, oder Sabbatical? Zeitwertkonten sind ein flexibles Instrument für eine lebensphasenorientierte Arbeitszeitgestaltung und positionieren Ihre Arbeitgebermarke mit klaren Vorteilen im Wettbewerb um Arbeitskräfte.